Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Die Schulpflegschaft wählt einen Vorsitzenden / Vorsitzende. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz stellen.