Ende 1. Schuljahr: Berichtszeugnis zu Arbeits- und Sozialverhalten, sowie zu den Hauptlernbereichen Sprache, Mathe, Sozialverhalten.
Ende 2. Schuljahr: Berichtszeugnis (s.o); über Versetzung in Kl. 3 entscheidet Konferenz; ansonsten Verbleib in Schuleingangsphase.
3. Schuljahr: Halbjahreszeugnis mit Kommentaren zu allen erteilten Fächern. Versetzungszeugnis am Schuljahresende mit Kommentaren zu den Fächern sowie Noten.
4. Schuljahr: Halbjahreszeugnis mit Noten und Empfehlung für die weiterführende Schule. Abschlusszeugnis nur Noten.
In diesem Rahmen sind wir an die rechtlichen Grundlagen des Schulgesetzes NRW gebunden.