Klassenpflegschaft

Auf Schulklassenebene ist für jedes Schulhalbjahr eine Versammlung der Klassenpflegschaft vorgeschrieben, der neben den Eltern der Klasse auch die in der Klasse unterrichtenden Lehrer angehören. Die Eltern wählen aus ihrer Mitte einen Elternvertreter und einen Stellvertreter. Die Eltern haben pro Kind in der Klasse eine Stimme.